Ausbildungsbegleitende Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen bedeuten einen für die Auszubildenden kostenlosen Förderunterricht in Theorie und Praxis. AbH können den gehörlosen und schwerhörigen Auszubildenden auf Antrag durch die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Landschaftsverbandes Rheinland bewilligt werden kann.
Der zusätzliche Förderunterricht wird als Einzelunterricht durchgeführt. Die Lehrkräfte sind entweder selbst gehörlos oder gebärdensprachkompetent. Die Dauer des Unterrichts beträgt mindestens zwei und maximal vier Stunden wöchentlich. Er findet meistens außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit statt, kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch im Ausbildungsbetrieb angeboten werden.
Der Einstieg kann jederzeit erfolgen, sowohl zu Beginn als auch während der Ausbildung.
Arbeitsassistenz für Azubis
Gehörlose und schwerhörige Jugendliche, die ihre Ausbildung beginnen, fühlen sich oftmals durch die neu auf sie einströmenden theoretischen und praktischen Anforderungen überfordert. Auf Grund bestehender Kommunikationsschwierigkeiten können sie Erklärungen ihres/ihrer Vorgesetzten evtl. nicht richtig verstehen und daraus resultierend Arbeitsaufträge nicht korrekt ausführen. Ebenso sehen sich Arbeitgeber/innen mit einer für sie völlig neuen Situation konfrontiert. Ausbildungsbegleitende Hilfen ermöglichen den gehörlosen und schwerhörigen Auszubildenden bzw. ihren hörenden Kolleg/innen und Vorgesetzten durch verschiedenste Hilfestellungen und Anregungen eine optimale Berufsausbildung des/der Auszubildenden sowie deren Integration in den Firmenbetrieb.
Aufgabenbereiche:
- Unterstützung bei Problemen im Betrieb
- Aufarbeiten von Informationsdefiziten
- Information über betriebliche Strukturen und betriebliche Verhaltensnormen
- Intensivierung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Azubi und KollegInnen und Vorgesetzten
- Hilfestellungen bei der Umsetzung von der Theorie in die Praxis
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